Wohneigentum für Familien fördern
Die KfW fördert klimafreundliches Wohneigentum für Familien.
Die Förderkredit Nr. 300 der KfW "Wohneigentum für Familien" richtet sich an Familien, die klimafreundlich bauen oder erstmalig ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen. Die KfW hat die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert.
Einführung der 20-jährigen Zinsbindung
Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren.
Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Wer wird gefördert?
- Familien mit Kindern und Alleinerziehende
Voraussetzungen:
- Die zu fördernde Immobilie soll vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
- Es muss mind. ein Kind unter 18 Jahren in dem Haushalt leben.
- Die zu fördernde Immobilie ist die einzige Immobilie des Eigentümers in Deutschland.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze gillt für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro.
Konditionen im Detail:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude:
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Was wird gefördert?
- Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland
- Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten
- Nachhaltigkeitszertifizierung
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